12.06.2022, 19:10
(12.06.2022, 18:07)Gast schrieb: ich bin sta.
lass dich umfangreich ein, zahl dem geschädigten seine arztrechnung und ein schmerzensgeld, sag es tut dir leid und du passt auf deinen hund ab jetzt besser auf.
dann bekommst du gut und gerne 153 oder 153a
zudem würde man für sowas als erstverbüßer nie und nimmer 90TS kassieren - vorbehaltlich es war keine schlimme verletzung.
Typisch Sta, kein Interesse an dem zugrunde liegenden SV ^^
Also unabhängig von einer möglichen Verteidigungsmöglichkeit würde ich nicht denken, dass ne fahrlässige KV ein Grund für eine Nichteinstellung sein könnte. Auch wenn ich bei dem wenigen SV sehr bezweifeln würde, dass am Ende was registertaugliches rauskommt. Ich würde sowas, sofern es sich nicht um einem völlig atyischen Fall handelt mit Verweis auf die Privatklage einstellen und Ende der Geschichte.
Zudem wird wohl jeder, also auch die Leute bei der GStA, der einigermaßen ehrlich zu sich selbst ist, einsehen, dass man selbst jederzeit BES eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger KV werden kann. Wer macht schon IMMER einen Schulterblick etc...
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Staatsanwalt trotz Vorstrafen - von Interessentin55 - 12.06.2022, 07:31
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