07.06.2022, 16:22
(07.06.2022, 16:16)t_m schrieb: Ich frage mich, wie man das dann aber im Bewerbungsgespräch darstellen soll, wenn man sich in der Justiz-Wartezeit-Situation als WissMit bewirbt (und nicht als Associate - zB weil man vor dem Justizeinstieg keinen super stressigen Job mit den entsprechenden Arbeitszeuten machen will und/oder den Aufwand mit der Anwaltszulassung etc nicht möchte) und dann gefragt wird, warum man WissMit werden möchte. Die ehrliche Antwort, dass es nur zur Überbrückung dient, scheint ja (den Beiträgen in diesem und anderen Threads nach) nicht sehr gut anzukommen, da die einen ja eigentlich für die GK gewinnen wollen und sich die Kosten bei jmd, der:die eh nicht bleiben will, nicht lohnen.
Aber was soll es sonst außer einer Promotion (die man ja nicht einfach vorschwindeln kann) für einen Grund geben, "nur als WissMit anfangen zu wollen, obwohl man beide Examina hat? ? Gibt es da irgendwas, was man auf die Frage geschickt antworten kann?
Ich würde einfach sagen, dass ich vor dem "richtigen" Berufseinstieg noch ein bisschen Teilzeit arbeiten möchte, weil ... (Entspannung? Private Projekte? lass dir was einfallen).
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Juristische Jobs zur Überbrückung - von Andreas - 30.05.2022, 13:34
RE: Juristische Jobs zur Überbrückung - von Tiburon - 30.05.2022, 13:39
RE: Juristische Jobs zur Überbrückung - von Gast - 30.05.2022, 14:26
RE: Juristische Jobs zur Überbrückung - von Gast - 31.05.2022, 00:48
RE: Juristische Jobs zur Überbrückung - von Gast - 07.06.2022, 14:08
RE: Juristische Jobs zur Überbrückung - von Gast - 07.06.2022, 12:53
RE: Juristische Jobs zur Überbrückung - von Gast - 07.06.2022, 12:55
RE: Juristische Jobs zur Überbrückung - von t_m - 07.06.2022, 16:16
RE: Juristische Jobs zur Überbrückung - von JurMUC - 07.06.2022, 16:22


