05.06.2022, 17:55
(05.06.2022, 17:50)Drin schrieb: Erstmal: Viel Erfolg bei der Aufarbeitung.
Aus NRW kenne ich es nicht so, dass es ohne entsprechende Empfehlung des amtsarztes aus der ersten Untersuchung regelmäßig noch eine zweite gibt. In deinen Beurteilungen wird regelmäßig ein Satz dazu stehen, welchen Eindruck die Gesundheit hat.
Davon unabhängig: wenn du keine großen (also überdurchschnittlichen) Fehlzeiten hast, wird kaum ein Arzt sagen: Es wird aufgrund dieser Traumata voraussichtlich zu vorzeitiger DU kommen. Die Dauer kommt auch auf die Therapie an. Eine kognitive Verhaltenstherapie dauert idR 1-2 Jahre, ist aber vor allem bei Depression, Angststörung oder auch Essstörung das Mittel der Wahl. Bei traumatischen Erkrankungen ist es eher die Analytische Psychotherapie, welche tendenziell (nicht zwingend) länger dauert.
Ich würde ganz klar raten, die Therapie zu machen. Die Amtsärzte sind inzwischen gut auf dem Feld unterwegs und schauen sich den Menschen als Ganzes an. Und dass du eine schwere Schizophrenie hättest (was wohl ein recht sicherer Ausschlussgrund wäre) ist aus dem Post nicht ersichtlich. Der Arzt wird bei etwaigen Zweifeln auch nicht einfach aus dem Bauch raus entscheiden, sondern eine fachärztliche Untersuchung beziehen, wenn das nicht sein eigenes Fachgebiet ist (was selten sein dürfte).
Ich kann es nun auch belegen:
Nr. 2.1.1 satz 2 der Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des BeamtStG und des Landesbeamtengesetzes NRW. Sowas gibt es bestimmt auch für andere Länder.
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Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast789 - 03.06.2022, 05:28
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast1904 - 03.06.2022, 09:25
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast0306 - 03.06.2022, 09:41
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RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von DMOWMYH - 03.06.2022, 15:01
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RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Nrw_123 - 03.06.2022, 16:40
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RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Diesdasananas - 10.06.2022, 12:11
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