04.06.2022, 07:35
Hallo zusammen,
ich habe die Nacht kaum geschlafen, weil ich mir s Gedanken über die Klausur gestern in NRW gemacht habe. Ich habe in der Zweckmäßigkeit einen fatalen Fehler gemacht, nämlich geschrieben dass man den Klageanspruch, obwohl er begründet ist, nicht anerkennen sollte, weil durch das Anerkenntnis die Rechtshängigkeit entfällt und dann eine Widerklage nicht mehr möglich wäre. Das ist (im Nachhinein drüber nachgedacht) natürlich völliger Bullshit, weil die Rechtshängigkeit der Klage ja nicht durch die Erklärung, sondern das dann folgende Urteil entfällt. Wie schwer wiegt wohl so ein Fehler? Die Klausur ansonsten war in Ordnung...
ich habe die Nacht kaum geschlafen, weil ich mir s Gedanken über die Klausur gestern in NRW gemacht habe. Ich habe in der Zweckmäßigkeit einen fatalen Fehler gemacht, nämlich geschrieben dass man den Klageanspruch, obwohl er begründet ist, nicht anerkennen sollte, weil durch das Anerkenntnis die Rechtshängigkeit entfällt und dann eine Widerklage nicht mehr möglich wäre. Das ist (im Nachhinein drüber nachgedacht) natürlich völliger Bullshit, weil die Rechtshängigkeit der Klage ja nicht durch die Erklärung, sondern das dann folgende Urteil entfällt. Wie schwer wiegt wohl so ein Fehler? Die Klausur ansonsten war in Ordnung...
Nachrichten in diesem Thema
Wie schwer wiegen Fehler im Examen? - von Maria863 - 04.06.2022, 07:35
RE: Wie schwer wiegen Fehler im Examen? - von Gast - 04.06.2022, 08:29
RE: Wie schwer wiegen Fehler im Examen? - von Gast - 04.06.2022, 21:34
RE: Wie schwer wiegen Fehler im Examen? - von RainerZufall - 05.06.2022, 12:36