20.06.2013, 21:16
Nachtrag:
Ausland geht wohl nur bis zu 3 Monate in der RA-Station in Bayern. Steht zumindest so in § 48 Abs. 4 Nr. 3b JAPO...
http://www.justiz.bayern.de/media/japo.pdf
F.K.
Ausland geht wohl nur bis zu 3 Monate in der RA-Station in Bayern. Steht zumindest so in § 48 Abs. 4 Nr. 3b JAPO...
http://www.justiz.bayern.de/media/japo.pdf
F.K.
Nachrichten in diesem Thema
Ort der Anwaltsstation ans Bundesland gebunden? - von Ben - 20.06.2013, 16:35
RE: Ort der Anwaltsstation ans Bundesland gebunden? - von F.K. - 20.06.2013, 21:11
RE: Ort der Anwaltsstation ans Bundesland gebunden? - von F.K. - 20.06.2013, 21:16