31.05.2022, 07:37
(31.05.2022, 03:56)Gast schrieb:Zitat:Wer mal eine gewisse Zeit WissMit war, der kennt das Renommee der Bezeichnung. Als WissMit ist man in einer Kanzlei auf der untersten Hierarchieebene. Es ist eine (wenn auch bisweilen gut bezahlte) Ausbildungsposition.
Zum einen richtet sich diese in der Außendarsellung gewählte Bezeichnung nicht an ein Publikum, das diese Bezeichnung einschätzen kann. Sie wird mit der Absicht der Augenwischerei gewählt und teilweise mag dieser Paln auch aufgehen. Zum anderen ist man ebenhalt nur in einer GK oder sonstigen fachlich anspruchsvollen Kanzlei in einer Ausbildungsposition (wo man mit 4 Punkten aber kaum reinkommt). Namentlich bei der hier genannten Kanzlei findet vermutlich keinerlei Ausbildung statt und ist auch nicht das Motiv für eine Bewerbung dort. Es geht lediglich um das Zusammenklicken von Schriftsätzen, um ein paar Euro zu generieren.
Zitat:Übrigens ist das Renommee der WissMits an der Uni nicht höher.
Wohl doch. Nur unter anderem weil man dort in einem anspruchsvolen Umfeld eingebunden ist, weil man dort wissenschaftlicher Tätigkeit nachgeht und weil die Beschäftigung dort eine gewisse Mindestpunktzahl im Examen vermuten lässt (und nicht nur 4 Punkte). Vor allem geht es aber nicht wirklich um das Renommee. Es geht um die sachliche Richtigkeit dieser Bezeichnung. Diese ist gegeben bei WissMits an der Uni. Diese ist nicht gegeben bei den "WissMits" in einer Kanzlei wie dieser.
Vor allem ist der Begriff "WissMit" an der Uni mit bestimmten, besonderen Vorgaben verbunden. Das betrifft die Eignung, den Arbeitsauftrag oder die Bezahlung. Das gilt bei der Beschäftigung in der Kanzlei nicht. Dort ist dieser Begriff nur eine inhaltsleere Hülle, um nicht zu sagen ein Werbetrick (egal ob gegenüber Mandanten oder Bewerbern). Richtigerweise handelt es sich bei den WissMits in der Kanzlei um einfache (und befristet) beschäftigte Aushilfskräfte (in Teilzeit). Diese Angabe macht sich auf der Webseite aber nicht so schick.
Etikettenschwindel. Die Kanzlei übernimmt die Terminologie aus dem akademischen Betrieb (bzw. dem Landeshochschulgesetz), aber nicht dessen Bedingungen.
Völlig einverstanden. Mir geht es bloß um das abschätzige, was wieder mitgeschwungen ist. Wenn jemand mit 4 Punkten wissenschaftlich arbeitet, warum sollte er sich dann nicht wissenschaftlicher Mitarbeiter nennen? Und die Notengrenzen an der Uni sind nicht so starr, wie man denkt. Und nicht jeder, der als Wissenschaftler Mitarbeiter an der Uni beschäftigt wird, promoviert.
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WissMit: Kraus Ghendler Ruvinskij - von Joko - 29.05.2022, 12:04
RE: WissMit: Kraus Ghendler Ruvinskij - von RechtBW - 29.05.2022, 12:16
RE: WissMit: Kraus Ghendler Ruvinskij - von Gast - 29.05.2022, 17:03
RE: WissMit: Kraus Ghendler Ruvinskij - von Referendar123 - 29.05.2022, 17:11
RE: WissMit: Kraus Ghendler Ruvinskij - von Gast - 31.05.2022, 03:56
RE: WissMit: Kraus Ghendler Ruvinskij - von Referendar123 - 31.05.2022, 07:37
RE: WissMit: Kraus Ghendler Ruvinskij - von Gast - 31.05.2022, 10:24