28.05.2022, 13:36
(28.05.2022, 10:23)Subtil schrieb: In der ersten Instanz 20.000€ Streitwert und in der zweiten Instanz 15.000€. Wenn der Beklagte in der Berufung unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zur Zahlung von 10.000€ verurteilt wird, ist wie folgt zu verfahren:
Kläger obsiegt in erster Instanz zu 50% (10/20k) und in zweiter Instanz zu 70% (10/15k). Dann lautet die Kostenentscheidung: Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 30% und der Beklagte zu 70 %.
Die Tenorierung erscheint mir fragwürdig. Wenn die "Kosten des Rechtsstreits" gegeneinander aufgehoben werden, erstreckt sich dies begrifflich auch auf die 2. Instanz. Insoweit müsste man das wohl präziser formulieren ("Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz").
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Kosten Berufung ZPO - von NrWrf - 27.05.2022, 17:46
RE: Kosten Berufung ZPO - von Gast - 28.05.2022, 01:16
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