28.05.2022, 07:38
Im Prinzip läuft das ähnlich wie bei einer Entscheidung nach Einspruch gegen ein VU. Wird das erstinstanzliche Urteil aufrechterhalten, die Berufung also zurückgewiesen, ist nur über die Kosten der Berufung als "Mehrkosten" zu entscheiden.
Wird auf die Berufung hin das Urteil aber abgeändert, ist eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen und über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden. Im Putzo findest du bei § 97 Tenorierungsbeispiele.
Wird auf die Berufung hin das Urteil aber abgeändert, ist eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen und über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden. Im Putzo findest du bei § 97 Tenorierungsbeispiele.
Nachrichten in diesem Thema
Kosten Berufung ZPO - von NrWrf - 27.05.2022, 17:46
RE: Kosten Berufung ZPO - von Gast - 28.05.2022, 01:16
RE: Kosten Berufung ZPO - von Subtil - 28.05.2022, 07:38
RE: Kosten Berufung ZPO - von NRWrf - 28.05.2022, 07:39
RE: Kosten Berufung ZPO - von Subtil - 28.05.2022, 10:23
RE: Kosten Berufung ZPO - von NRWref - 28.05.2022, 10:30
RE: Kosten Berufung ZPO - von Gast - 28.05.2022, 13:36
RE: Kosten Berufung ZPO - von RiLG - 29.05.2022, 20:45