20.06.2013, 21:11
Du kannst die Anwaltsstation grundsätzlich auch in einem anderen Bundesland oder für eine gewisse Zeit auch im Ausland machen. Das gilt so auch für die meisten anderen Stationen. So kannst Du zB auch Deine Verwaltungsstation bei einem Ministerium in Berlin verbringen, auch wenn Du nicht in Berlin Referendar bist.
Das einzige Problem an der Sache ist, dass grundsätzlich AG-Pflicht besteht. Es wäre also gut, wenn Du Deine AG weiterhin besuchen kannst. Falls das nicht geht, weil die Entfernung zu groß ist, dann musst Du Dich von der AG befreien lassen und an dem Ort Deiner Station einen ANtrag stellen, dass Du dort als sogenannter Gasthörer aufgenommen wirst. Wenn die Teilnahme an einer AG nicht gewährleistet ist, dann wird Dir die Station außerhalb Bayerns wohl nicht genehmigt.
Grüße!
Das einzige Problem an der Sache ist, dass grundsätzlich AG-Pflicht besteht. Es wäre also gut, wenn Du Deine AG weiterhin besuchen kannst. Falls das nicht geht, weil die Entfernung zu groß ist, dann musst Du Dich von der AG befreien lassen und an dem Ort Deiner Station einen ANtrag stellen, dass Du dort als sogenannter Gasthörer aufgenommen wirst. Wenn die Teilnahme an einer AG nicht gewährleistet ist, dann wird Dir die Station außerhalb Bayerns wohl nicht genehmigt.
Grüße!
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Ort der Anwaltsstation ans Bundesland gebunden? - von Ben - 20.06.2013, 16:35
RE: Ort der Anwaltsstation ans Bundesland gebunden? - von F.K. - 20.06.2013, 21:11
RE: Ort der Anwaltsstation ans Bundesland gebunden? - von F.K. - 20.06.2013, 21:16