25.10.2018, 18:16
(25.10.2018, 16:38)NRW9 schrieb: Aber was gibt es denn da zu verstehen? Davon ist nichts logisch, es gibt keinen Grund warum die Formalia so sind wie sie sind, außer, dass es sich irgendwann so ergeben hat. Mir wurde in Probeklausuren als falsch angestrichen, dass das Az auf der falschen Seite stand (!).
Teilweise wurden auch Formulierungen, die den gleichen Inhalt hatten wie die Vorgaben angestrichen, weil der Wortlaut nicht gleich war. Sowas bringt mich auf die Palme, ich habe Auswendiglernen aber schon immer gehasst und deswegen das erste Examen geliebt. Da ging alles mit Verständnis und was nicht durch Verständnis ging ist mE auch nicht wichtig.
Die Arbeit mit den Kommentaren war mE auch null praktisch, kein Mensch benutzt den Thomas/Putzo. Was aber alle benutzen sind Formularhandbücher, die man natürlich nicht nutzen darf weil...ja wer weiß, dann müsste man ja nicht sinnlos auswendiglernen.
Ein falsch gesetztes Az. mag ja angestrichen werden, aber das kostet ja keinen Punkt; es wird Dir nur ein Tip gegeben, wo es eigentlich zu stehen hat. Ein Urteil weist nunmal gewisse Formalien auf; das Jura - insbesondere auch in der Praxis - hin und wieder ziemlich formalistisch sein kann, sollte Dich nicht überraschen und wird Dir, wenn die Formfehler gravierend genug sind (z.B. für PKH in bestimmten Konstellationen nicht das entsprechende Formular benutzt, die Frist falsch berechnet etc.), das Genick brechen. Dass man für's 2. groß Auswendiglernen musste (außer die Schemata in der Zwangsvollstreckung) fand ich überhaupt nicht, das war im 1. 1000x schlimmer. Dass man kein Formularhandbuch nutzen kann ist doch völlig richtig; es geht doch darum, ob Du es auch selbst kannst und nicht direkt aufgeschmissen bist wenn der Standardfall mal nicht in Deinem Buch drin steht.
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RE: 1. oder 2.? - von InDubioProSecco - 25.10.2018, 14:02
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