20.05.2022, 10:09
Ich hatte auch Strafrecht als Vortrag im letzten Durchgang. Ich hatte dann letztlich Abschlussentscheidung der StA aber hatte die Revisionsvorträge beim Üben eigentlich als relativ dankbar empfunden, da man ja materiell schon immer grob wusste wo es hingeht und auch die Verfahrensfehler sich eigentlich oft wiederholt haben.
Aber zu deiner eigentlichen Frage:
Ich würde auf jeden Fall den SV nochmal schildern. Einfach die Feststellungen leicht umwandeln und kürzen.
Ich hatte es beim Üben mir so zurechtgelegt.:
Der X wurde durch.. am... wegen.. zu... verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts.. SV
Zum Verfahrensgang ist folgendes zu sagen.. Hier dann die Fehler kurz darstellen
Keine Ahnung so hatte ich es mir vorgenommen wenn Revision bei mir gekommen wäre..
Aber zu deiner eigentlichen Frage:
Ich würde auf jeden Fall den SV nochmal schildern. Einfach die Feststellungen leicht umwandeln und kürzen.
Ich hatte es beim Üben mir so zurechtgelegt.:
Der X wurde durch.. am... wegen.. zu... verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts.. SV
Zum Verfahrensgang ist folgendes zu sagen.. Hier dann die Fehler kurz darstellen
Keine Ahnung so hatte ich es mir vorgenommen wenn Revision bei mir gekommen wäre..
Nachrichten in diesem Thema
Vortrag Strafrecht (insb. Revision), NRW - von GastNRWDü - 20.05.2022, 09:58
RE: Vortrag Strafrecht (insb. Revision), NRW - von Shr3d3x - 20.05.2022, 10:09
RE: Vortrag Strafrecht (insb. Revision), NRW - von Gast.. - 20.05.2022, 11:28