19.05.2022, 08:43
In unseren AG-Unterlagen steht dazu "versucht zu haben, eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegzunehmen, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen". Dass das "versucht zu haben" nicht vor der Absicht stehen darf, wurde uns nicht gesagt. Wenn das bei euch so ist, dann würde ich den Satz einfach umdrehen: "in der Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen, versucht zu haben, eine fremde bewegliche Sache einem anderen wengzunehmen".
Nachrichten in diesem Thema
abstrakter Anklagesatz versuchter Diebstahl - von RainerZufall - 19.05.2022, 08:29
RE: abstrakter Anklagesatz versuchter Diebstahl - von GastGast21 - 19.05.2022, 08:43
RE: abstrakter Anklagesatz versuchter Diebstahl - von Sky - 19.05.2022, 10:13
RE: abstrakter Anklagesatz versuchter Diebstahl - von babojura - 20.05.2022, 15:00
RE: abstrakter Anklagesatz versuchter Diebstahl - von Praktiker - 20.05.2022, 08:24