17.05.2022, 13:25
(17.05.2022, 11:54)Wirtschaftsanwalt schrieb: Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Aufgrund einer unfairen mdl. Prüfung habe ich nicht die Noten geschafft, die mich in eine "richtige" Wirtschaftskanzlei bringen. Da dies immer mein Traum war, war das ein schwerer Schlag. Letztlich habe ich jetzt eine halbwegs ordentliche Stelle in einer 3-Mann/Frau-Kanzlei im Stuttgarter Raum (50k Gehalt).
Diese Kanzlei vertritt überwiegend Privatpersonen aber auch kleine Unternehmen in nahezu allen Fragen. Da es wie gesagt zur GK nicht gereicht hat, wollte ich wissen, ob ich mich dennoch ggü. Dritten als "Wirtschaftsanwalt" bezeichnen kann oder erweckt man da einen falschen Eindruck? Versteht mich da nicht falsch, ich will niemanden täuschen aber per definitionem ist man doch eig. Wirtschaftsanwalt sobald man ein Unternehmen berät oder?
Sehe da auch kein Problem.
Vielleicht versuchst du es einfach nochmal in Kanzleien wie bspw. Dentons/DLA/KPMG Law, wenn es dein großer Traum ist. Da dürften die Anforderungen doch nicht allzu hoch sein, oder? Habe jedenfalls von einigen mit oberem b und a gehört, die dort untergekommen sind, allerdings mit einschlägigen Stationen und Praktika.
Nachrichten in diesem Thema
Definition "Wirtschaftsanwalt" - von Wirtschaftsanwalt - 17.05.2022, 11:54
RE: Definition "Wirtschaftsanwalt" - von Gast - 17.05.2022, 11:56
RE: Definition "Wirtschaftsanwalt" - von Gast - 17.05.2022, 13:12
RE: Definition "Wirtschaftsanwalt" - von Anwalt069 - 17.05.2022, 13:25
RE: Definition "Wirtschaftsanwalt" - von Gast - 17.05.2022, 13:33
RE: Definition "Wirtschaftsanwalt" - von Gast - 17.05.2022, 13:42
RE: Definition "Wirtschaftsanwalt" - von Wirtschaftsanwalt - 17.05.2022, 15:14
RE: Definition "Wirtschaftsanwalt" - von Gast - 17.05.2022, 18:14