11.05.2022, 09:05
Kommt natürlich auch auf die Art der Klausur an. In einer Urteilsklausur auf jeden Fall den Tatbestand. Unsere AG-Leiterin meinte dazu, dass man dann einfach 2-3 Stichpunkte hinschreiben sollte, damit der Korrektor sieht, dass man weiß, dass da eigentlich ein Tatbestand hingehört und dass man grds. weiß, wie der geschrieben wird.
In einer Klausur, in der ein Gutachten gefordert wird, würde ich mich dann an unproblematischen Stellen wirklich kurz fassen und im Zweifel einfach nur einen Satz schreiben. Das wichtigste ist da, dass du mit dem praktischen Teil (Anträge/Anklage/...) fertig wirst (so wurde uns das zumindest gesagt).
In einer Klausur, in der ein Gutachten gefordert wird, würde ich mich dann an unproblematischen Stellen wirklich kurz fassen und im Zweifel einfach nur einen Satz schreiben. Das wichtigste ist da, dass du mit dem praktischen Teil (Anträge/Anklage/...) fertig wirst (so wurde uns das zumindest gesagt).
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Was weglassen bei Zeitnot? - von Gasty - 10.05.2022, 14:42
RE: Was weglassen bei Zeitnot? - von Gast - 10.05.2022, 18:04
RE: Was weglassen bei Zeitnot? - von GastGast22 - 11.05.2022, 09:05
RE: Was weglassen bei Zeitnot? - von blume2000 - 11.05.2022, 09:20
RE: Was weglassen bei Zeitnot? - von Freidenkender - 11.05.2022, 10:45
RE: Was weglassen bei Zeitnot? - von Gast - 17.05.2022, 00:00
RE: Was weglassen bei Zeitnot? - von Gast - 17.05.2022, 00:10
RE: Was weglassen bei Zeitnot? - von Gast - 17.05.2022, 07:54

