14.06.2013, 17:31
V1 war ein Urteil. Die Klausur basierte auf der Entscheidung des VG Köln vom 24.08.2012, 18 K 5128/11. Es wurden noch ein paar kleinere Probleme mehr eingebaut.
V2 war eine Behördenklausur mit Ordnungsverfügung. Typischer Fall: Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit. Vorheriges Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Bedrohung wurde eingestellt wegen § 33 StGB.
V2 war eine Behördenklausur mit Ordnungsverfügung. Typischer Fall: Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit. Vorheriges Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Bedrohung wurde eingestellt wegen § 33 StGB.
Nachrichten in diesem Thema
Klausuren Juni 2013 - von Michael - 11.03.2013, 14:10
RE: Klausuren Juni 2013 - von Jurist - 13.06.2013, 11:24
RE: Klausuren Juni 2013 - von Gast - 14.06.2013, 17:31
RE: Klausuren Juni 2013 - von Loddar - 25.06.2013, 11:31
RE: Klausuren Juni 2013 - von Gast - 05.07.2013, 18:37