05.05.2022, 18:51
Die Frage ist: Was versprichst du dir von einer strafrechtlichen Station am OLG?
Erstinstanzliche Sachen werden bekanntlich nur an bestimmten OLGs verhandelt (siehe § 120 GVG). Das sind nicht selten langwierige Verfahren, bei denen meist abseitige Tatbestände im Vordergrund stehen. Lerneffekt für Examen oder Berufseinstieg: Eher gering.
Ansonsten gilt: Arbeitsschwerpunkt ist das Beschwerderecht, etwa Haftbeschwerden oder Beschwerden in Vollstreckungssachen. An vielen OLGs sind die Strafsenate zugleich Bußgeldsenate, sind also auch für die Rechtsbeschwerden in OWi-Sachen zuständig. Die für Referendare eher interessanten Revisionen machen meist nur einen kleinen Teil der Arbeit aus.
Erstinstanzliche Sachen werden bekanntlich nur an bestimmten OLGs verhandelt (siehe § 120 GVG). Das sind nicht selten langwierige Verfahren, bei denen meist abseitige Tatbestände im Vordergrund stehen. Lerneffekt für Examen oder Berufseinstieg: Eher gering.
Ansonsten gilt: Arbeitsschwerpunkt ist das Beschwerderecht, etwa Haftbeschwerden oder Beschwerden in Vollstreckungssachen. An vielen OLGs sind die Strafsenate zugleich Bußgeldsenate, sind also auch für die Rechtsbeschwerden in OWi-Sachen zuständig. Die für Referendare eher interessanten Revisionen machen meist nur einen kleinen Teil der Arbeit aus.
Nachrichten in diesem Thema
Wahlstation Oberlandesgericht Strafrecht - von Gastii - 17.02.2022, 11:32
RE: Wahlstation Oberlandesgericht Strafrecht - von ulli - 31.03.2022, 10:13
RE: Wahlstation Oberlandesgericht Strafrecht - von Drin - 02.04.2022, 13:16
RE: Wahlstation Oberlandesgericht Strafrecht - von Gast - 04.05.2022, 18:10
RE: Wahlstation Oberlandesgericht Strafrecht - von Lucille - 05.05.2022, 18:51
RE: Wahlstation Oberlandesgericht Strafrecht - von xxlawxx - 16.12.2024, 11:43