05.05.2022, 10:11
(05.05.2022, 09:07)Refkiki schrieb: Ich bin mal gespannt, wie es jetzt weitergeht. Das könnte ja zu einer wilden Klagewelle führen. Bislang hat die ZPO dafür kein Instrument oder? Selbst wenn eine Musterfeststellungsklage nochmal gegen einzelne Betreiber erfolgen würde, muss ein Kunde danach nochmal einzeln vorgehen oder?
Es würde dann vermutlich ähnlich wie die VW-Prozesse laufen, nur halt überwiegend vor den Amtsgerichten.
Wobei einem ja die Ansprüche bereits zuvor schon von einschlägigen Anbietern abgekauft wurden, kann mir vorstellen, dass hier viele Kunden bei den doch verhältnismäßig kleinen Beträgen einen Abschlag in Kauf genommen haben/nehmen werden, um sich mit dem Prozess nicht rumschlagen zu müssen. Das würde dann entsprechend für etwas kompaktere Verfahren sorgen.
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