29.04.2022, 19:23
(28.04.2022, 20:24)Praktiker schrieb: In den Entscheidungsgründen erwähnt man dann, dass der VB im Übrigen wirkungslos geworden ist, zur Klarstellung ginge das auch im Tenor, falsch ist es nicht, nur nicht nötig. Nur aufzuheben ist eben nichts, weil insoweit gar kein wirksamer Titel mehr da ist.
Macht man hierfür einen eigenen Punkt in den entscheidungsgründen oder baut man das in der Begründetheit ein?
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Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von TontonUchiha - 28.04.2022, 13:08
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von Gast - 28.04.2022, 16:33
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von TontonUchiha - 29.04.2022, 19:22
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von Gast - 29.04.2022, 23:01
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von Praktiker - 28.04.2022, 20:24
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von TontonUchiha - 29.04.2022, 19:23
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von Praktiker - 01.05.2022, 00:25