28.04.2022, 15:22
(25.04.2022, 16:10)Gasto schrieb: Wie ist das denn, wenn man sich zulässt und im Anschluss als Unternehmensjurist arbeitet. Muss man das der Kammer melden und wird einem die Zulassung entzogen, wenn der AG es nicht genehmigt?
In dem Fall solltest du dir von deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, dass er dir die Nebentätigkeit genehmigt. Wird er machen und hast du Anspruch drauf, wenn betriebliche Belange nicht berührt werden (insbesondere du nicht in Konkurrenz mit deinem Arbeitgeber trittst).
Im Endeffekt ist es nichts anderes als jeder anderer Nebenjob auch.
Die Zulassung wird dir natürlich nicht entzogen, das käme einem Berufsverbot gleich. Das eine ist Arbeitsrecht zwischen dir und deinem Arbeitgeber, das andere Verwaltungsrecht zwischen dir und der Kammer - zwei völlig unterschiedliche Rechtsverhältnisse.
Syndikusrechtsanwälte haben oft noch zusätzlich eine Zulassung als RA, wenn sie neben ihrem Hauptjob auf privater Ebene kleine Fälle bearbeiten wollen (z.B. für die Familie). In dem Fall darfst du nämlich nicht mit Syndikus-RA unterschreiben.
Ob es sich lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Ich merke immer wieder, dass es einen Unterschied macht, ob ich mich in Behörden oder woanders mit RAin X vorstelle oder ohne den Zusatz. Man wird komplett anders behandelt.
Und ein RA betreibt natürlich kein Gewerbe, sondern ist Freiberufler!
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