25.04.2022, 11:42
(23.04.2022, 20:49)omnimodo schrieb: Dich selbst "vertreten" kannst du ja auch so. Mit den Freunden usw überleg dir gut. Die Alltagsprobleme sind meist doch bei einem spezialisierten Kollegen besser aufgehoben.
Wenn man das nicht ernsthaft als Nebenbusiness betreiben will lohnt sich das mE mit der Zulassung nicht außer man will unbedingt privat als Rechtsanwalt sich bezeichnen.
Dem würde ich in der Pauschalität widersprechen. Bin ebenfalls seit einigen Jahren zusätzlich zur Haupttätigkeit als Syndikus noch niedergelassener RA. Kleingewerbe ist natürlich Quatsch (Stichwort Freiberufler). In der Regel genügt es dem FA die Tätigkeit als niedergelassener RA anzuzeigen.
Wenn man sich nicht ganz dumm anstellt, kann man mit der Zeit im größeren Bekanntenkreis eine gewisse Mandantschaft aufbauen. Selbst wenn man nur nach RVG abrechnet, kommt hier je nach Streitwert ein lukrativer Nebenverdienst zusammen. Komplexere Fälle kann man natürlich extern abwickeln lassen, aber zumindest initial eine erste Einschätzung abgeben. Ansonsten gerade Verkehrsunfälle und andere ähnlich konstant gleich gelagerten Fälle sind für die Tätigkeit super geeignet.
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Zulassung Rechtsanwalt - von Gast009 - 22.04.2022, 16:20
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