22.04.2022, 23:07
Anders als bei der Anordnung ändert sich hier das Statusamt, und dann braucht es immer eine Ernennungsurkunde und in dem Beispiel erst Recht, weil vorher gar kein Beamten-, sondern ein Richterverhältnis bestand - 8 BeamtStG.
Neue Probezeit gibt es normalerweise nicht, die wird angerechnet, z.B. 19 V 5 BWLBG. Anders, wenn es um bestimmte Führungsämter geht, die eine eigene Probezeit haben können.
Neue Probezeit gibt es normalerweise nicht, die wird angerechnet, z.B. 19 V 5 BWLBG. Anders, wenn es um bestimmte Führungsämter geht, die eine eigene Probezeit haben können.
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Versetzung Ministerium - von Mops - 22.04.2022, 11:51
RE: Versetzung Ministerium - von Diesdasananas - 22.04.2022, 12:27
RE: Versetzung Ministerium - von DMOWMYH - 22.04.2022, 16:45
RE: Versetzung Ministerium - von Gast - 22.04.2022, 17:39
RE: Versetzung Ministerium - von Praktiker - 22.04.2022, 23:07
RE: Versetzung Ministerium - von Mops - 24.04.2022, 10:50









