22.04.2022, 17:39
(22.04.2022, 16:45)DMOWMYH schrieb:(22.04.2022, 11:51)Mops schrieb: Hallo zusammen,
Vielleicht kennt einer von euch ja das Problem und kann mir weiter helfen.
Wenn ein Richter R1 versetzt wird, an ein Ministerium, muss er dann eine Ernennungsurkunden bekommen (sprich neu ernannt werden) oder nicht?
Die Frage währe, ob er auch eine Mindestpribezeit zu absolvieren hätte oder nicht.
Und selbst wenn man sagt, dass eine Ernennung samt Probezeit nicht notwendig ist, bräuchte er dich trotzdem eine neue Urkunde weil er von dem Status Richter in den Status eines Regierungsrates/Oberregierungsrates wechselt oder?
Ich weiß, von Wechseln von Richtern in die Ministerien, aber mich interessiert konkret die Verfahrensweise.
Danke euch
Also bei einem Wechseln ins JM bleibst du idR Richter / StA.
Ansonsten guck mal in die jeweilige Landes LaufbahnVO, für NRW ist der Wechsel von Richtern iwo in den §§ 50 ff LVO NRW geregelt soweit ich mich erinnere...
Bei einer Abordnung ja, nicht aber beim Laufbahnwechsel. Mir ist aber auch nicht wirklich klar, was der Fragesteller tatsächlich will…
Nachrichten in diesem Thema
Versetzung Ministerium - von Mops - 22.04.2022, 11:51
RE: Versetzung Ministerium - von Diesdasananas - 22.04.2022, 12:27
RE: Versetzung Ministerium - von DMOWMYH - 22.04.2022, 16:45
RE: Versetzung Ministerium - von Gast - 22.04.2022, 17:39
RE: Versetzung Ministerium - von Praktiker - 22.04.2022, 23:07
RE: Versetzung Ministerium - von Mops - 24.04.2022, 10:50









