22.04.2022, 10:25
Das absolut Prüferabhängig. Mein Prüfer hat sogar explizit gesagt, dass man Definitionen ja im 2. Examen nicht auswendig kennen muss und hat sie uns - nachdem alle falsch lagen - einfach nochmal gesagt und das nicht negativ bewertet.
Ich würde die o.g. §§ lernen und gängige Theorien. Vertiefen würde ich das allerdings nicht.
Ich würde die o.g. §§ lernen und gängige Theorien. Vertiefen würde ich das allerdings nicht.
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Definitionen in der mündlichen Prüfung - von Perpedes - 21.04.2022, 19:59
RE: Definitionen in der mündlichen Prüfung - von Diesdasananas - 21.04.2022, 20:24
RE: Definitionen in der mündlichen Prüfung - von Gast - 22.04.2022, 10:02
RE: Definitionen in der mündlichen Prüfung - von HoffnungNRW - 22.04.2022, 10:25
RE: Definitionen in der mündlichen Prüfung - von Jura10089472 - 22.04.2022, 11:32









