06.04.2022, 07:28
Im März 22 und August 2021 war in NRW – laut einigen Forenbeiträgen – Folgende prozessuale Situation zu bewältigen:
Antragsteller beantragt eine einstweilige Verfügung. Den Anträgen 1. und 2. gibt das Gericht im Beschlusswege statt, den dritten Antrag weist das Gericht ab. Der Antragsgegner legt gegen die Entscheidung Widerspruch ein, der Antragsteller sofortige Beschwerde hinsichtlich des dritten Antrages.
Ist nun über beide Rechtsbehelfe zu entscheiden oder genügt die Verfassung eines Urteils auf den Widerspruch hin, da damit letztlich eine gesamte Überprüfung der gerichtlichen Anordnung einhergeht und das Begehr des Antragstellers mit abgegolten wird? Habe zu dieser Frage leider nichts finden können.
Antragsteller beantragt eine einstweilige Verfügung. Den Anträgen 1. und 2. gibt das Gericht im Beschlusswege statt, den dritten Antrag weist das Gericht ab. Der Antragsgegner legt gegen die Entscheidung Widerspruch ein, der Antragsteller sofortige Beschwerde hinsichtlich des dritten Antrages.
Ist nun über beide Rechtsbehelfe zu entscheiden oder genügt die Verfassung eines Urteils auf den Widerspruch hin, da damit letztlich eine gesamte Überprüfung der gerichtlichen Anordnung einhergeht und das Begehr des Antragstellers mit abgegolten wird? Habe zu dieser Frage leider nichts finden können.
Nachrichten in diesem Thema
Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Subtil - 06.04.2022, 07:28
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Gast - 06.04.2022, 11:44
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Gast - 07.04.2022, 10:57
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Gast - 07.04.2022, 12:17
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Subtil - 07.04.2022, 13:05
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Praktiker - 06.04.2022, 17:19
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Gast - 06.04.2022, 20:03
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Subtil - 07.04.2022, 08:13
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Gast - 07.04.2022, 09:26
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von erich - 07.04.2022, 16:52
RE: Rechtsschutz gegen einstweilige Anordnungen nach §§ 922, 936 ZPO - von Gast - 09.04.2022, 00:21









