05.04.2022, 15:07
ich arbeite in einer Versicherung und kenne das Thema. Bis 2014 war die Sache bei uns eine Angelegenheit des einzelnen Mitarbeiters seine Befreiung bei der DRV durchzusetzen. Der AG hat hier kaum Unterstützung gegeben. Mit der gesetzlichen Neuregelung 2015 haben wir unser Vorgehen geändert. Wir haben etwa 20 Berufsbilder (zumeist aus der Rechtsabteilung, Produktentwicklung, Datenschutz, Geldwäsche, Asset Management, HR aber nicht in im normalen operativen Betrieb) die vom Unternehmen als syndikusfähig eingestuft wurden. MA die auf diesem Berufsbilder sitzen können sich als Syndikus zulassen und erhalten die notwendigen Bestätigungen dazu vom AG. MA auf anderen Berufsbildern erhalten diese Bestätigungen nicht, so dass sie keine Zulassung erhalten werden. Ich weiß über den Arbeitgeberverband, dass andere Versicherer sehr ähnlich agieren.
Daher im Vorstellungsgespräch unbedingt klären, ob die Stelle syndikusfähig ist. Im Nachgang nachdem du angefangen hast, wird es schwierig ggf. sogar unmöglich sein eine Zulassung zu bekommen (inkl. der Auswirkungen auf das Versorgungswerk)
Daher im Vorstellungsgespräch unbedingt klären, ob die Stelle syndikusfähig ist. Im Nachgang nachdem du angefangen hast, wird es schwierig ggf. sogar unmöglich sein eine Zulassung zu bekommen (inkl. der Auswirkungen auf das Versorgungswerk)
Nachrichten in diesem Thema
Syndikusanwalt - von GastAnwalt123 - 05.04.2022, 13:11
RE: Syndikusanwalt - von Freidenkender - 05.04.2022, 15:07
RE: Syndikusanwalt - von Nachmeldefrist - 08.04.2022, 18:58
RE: Syndikusanwalt - von Gast - 11.04.2022, 18:07
RE: Syndikusanwalt - von Grottentroll - 11.04.2022, 18:25
RE: Syndikusanwalt - von Gast - 11.04.2022, 19:01
RE: Syndikusanwalt - von Gast - 12.04.2022, 08:01
RE: Syndikusanwalt - von Gast - 11.04.2022, 21:43
RE: Syndikusanwalt - von HerrKules - 11.04.2022, 23:09
RE: Syndikusanwalt - von HerrKules - 12.04.2022, 09:51
RE: Syndikusanwalt - von Grottentroll - 13.04.2022, 10:09
RE: Syndikusanwalt - von HerrKules - 13.04.2022, 20:02