05.04.2022, 09:14
Bei Fragen Antrag nach § 38a StBerG. Ansonsten ist die Zulassung mE unproblematisch.
Aufpassen musst du nur bzgl. Pflichten ggü deines alten Arbeitgebers aber da fehlt mir dann auch die Erfahrung. Hab nur mal mitbekommen, dass sich ein heutiger Kollege nur als RA, statt zugleich als StB zugelassen hat, weil er diesbezüglich bisschen Schiss hatte. War evtl. auch ein Sonderfall, weil der in herausgehobener TÄtigkeit am Ministerium war und jetzt in der Pension nebenher noch ein wenig tätig ist.
Aufpassen musst du nur bzgl. Pflichten ggü deines alten Arbeitgebers aber da fehlt mir dann auch die Erfahrung. Hab nur mal mitbekommen, dass sich ein heutiger Kollege nur als RA, statt zugleich als StB zugelassen hat, weil er diesbezüglich bisschen Schiss hatte. War evtl. auch ein Sonderfall, weil der in herausgehobener TÄtigkeit am Ministerium war und jetzt in der Pension nebenher noch ein wenig tätig ist.
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Befreiung Steuerberaterprüfung für Beamte des höheren Dienstes - von Noch-Finanzbeamte - 05.04.2022, 04:03
RE: Befreiung Steuerberaterprüfung für Beamte des höheren Dienstes - von Gastnrw 157 - 05.04.2022, 06:48
RE: Befreiung Steuerberaterprüfung für Beamte des höheren Dienstes - von Gast - 05.04.2022, 09:14