02.05.2015, 12:39
Natürlich sind die Normen einschlägig. Es macht doch keinen Unterschied, ob Du erst im Referendariat zB eine 30 h-Tätigkeit beginnst oder ob Du diese Tätigkeit bereits vor dem Referendariat begonnen hast. So oder so beeinflusst diese Nebentätigkeit die Zeit, die Du für Dein Referendariat aufwenden kannst. Und da behält sich die Refabteilung vor, die Genehmigung zu verweigern, falls eine Ausübung der Prflichten als Referendar wegen des Nebenjobs nicht gewährleistet sein sollte.
Nachrichten in diesem Thema
Selbständigkeit vs Referendariat - von JC - 01.05.2015, 10:31
RE: Selbständigkeit vs Referendariat - von Finchen - 01.05.2015, 10:50
RE: Selbständigkeit vs Referendariat - von JC - 01.05.2015, 11:15
RE: Selbständigkeit vs Referendariat - von Triple XXX - 02.05.2015, 12:39