02.04.2022, 09:48
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit dem (zumindest in Hessen) für die Wahlstation im Ausland erforderlichen Sprachnachweis?
Bei mir geht es "nur" um englisch und ich frage mich daher, welche Anforderungen hier gestellt werden, reicht beispielsweise eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass ich englisch ausreichend spreche oder dass ich 6 Monate an einem englischsprachigen Moot Court teilgenommen habe?
Beim OLG rufe ich natürlich noch an, um nachzufragen, aber da erreiche ich schon die ganze Woche niemanden...
Liebe Grüße!
hat jemand Erfahrungen mit dem (zumindest in Hessen) für die Wahlstation im Ausland erforderlichen Sprachnachweis?
Bei mir geht es "nur" um englisch und ich frage mich daher, welche Anforderungen hier gestellt werden, reicht beispielsweise eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass ich englisch ausreichend spreche oder dass ich 6 Monate an einem englischsprachigen Moot Court teilgenommen habe?
Beim OLG rufe ich natürlich noch an, um nachzufragen, aber da erreiche ich schon die ganze Woche niemanden...
Liebe Grüße!
Nachrichten in diesem Thema
Sprachnachweis Wahlstation - von Gast - 02.04.2022, 09:48
RE: Sprachnachweis Wahlstation - von Ref111 - 02.04.2022, 12:35
RE: Sprachnachweis Wahlstation - von Gast - 02.04.2022, 12:40