29.03.2022, 13:30
Hallo,
ich habe eine Frage zur Bewerbung. Ich möchte ab Frühjahr nächsten Jahres mit dem Referendariat anfangen und komme am Ende höchstwahrscheinlich auf eine Note zwischen 9 und 11 Punkte im 1. Staatsexamen (eine Schwerpunktnote steht noch aus). Ist es sinnvoll bei der Bewerbung sich zum nächstmöglichen Termin zu bewerben oder einen genauen anzugeben? Was ist, wenn ich jetzt beispielsweise in Hamburg einen Platz ab Dezember bekomme, aber dort noch nicht anfangen kann? Man kann ja nur einmal ablehnen. Ist dann eine Zurückstellung sinvoll oder direkt eine Angabe des Termins, ab dem ich anfangen kann bei der Bewerbung. Es wäre bloß blöd, wenn ich dadurch nochmal ein paar Monate warten würde.
Werden mir die Monate als Wartezeit angerechnet, wenn ich demnächst meine Bewerbung einreichen und angebe zum Februar oder April anzufangen oder fang ich dann sozusagen bei Null Wartezeit mit dem Februardurchgang an?
ich habe eine Frage zur Bewerbung. Ich möchte ab Frühjahr nächsten Jahres mit dem Referendariat anfangen und komme am Ende höchstwahrscheinlich auf eine Note zwischen 9 und 11 Punkte im 1. Staatsexamen (eine Schwerpunktnote steht noch aus). Ist es sinnvoll bei der Bewerbung sich zum nächstmöglichen Termin zu bewerben oder einen genauen anzugeben? Was ist, wenn ich jetzt beispielsweise in Hamburg einen Platz ab Dezember bekomme, aber dort noch nicht anfangen kann? Man kann ja nur einmal ablehnen. Ist dann eine Zurückstellung sinvoll oder direkt eine Angabe des Termins, ab dem ich anfangen kann bei der Bewerbung. Es wäre bloß blöd, wenn ich dadurch nochmal ein paar Monate warten würde.
Werden mir die Monate als Wartezeit angerechnet, wenn ich demnächst meine Bewerbung einreichen und angebe zum Februar oder April anzufangen oder fang ich dann sozusagen bei Null Wartezeit mit dem Februardurchgang an?
Nachrichten in diesem Thema
Beginn Rechtsreferendariat - von Gast - 29.03.2022, 13:30
RE: Beginn Rechtsreferendariat - von Sie00 - 29.03.2022, 14:59