29.03.2022, 12:43
Ich grüße Euch!
Vorneweg: Mein Nervenkostüm ist nach 2 Examina arg angeschlagen, also bitte keine Trollbeiträge
Zur Sache: Ich habe mein zweites Examen bestanden und überlege mir nun, ob ich den Verbesserungsversuch wagen soll. Ich komme aus Baden-Württemberg. Meine Frage ist, ob man das bereits bestandene Examen nachträglich verliert, wenn man in den schriftlichen Prüfungen des Verbesserungsversuchs durchfällt. Dass der Verbesserungsversuch "erstnotenunschädlich" ist, ist mir bekannt. Gilt das aber auch dann, wenn man durchfällt?
Die Regelung in § 65 Abs. 3 JAPrO sagt dazu: "Wird in der Notenverbesserungsprüfung eine höhere Punktzahl erreicht, so erteilt das Landesjustizprüfungsamt ein Zeugnis (§ 61 Absatz 1). § 23 Absatz 2 und § 64 Absatz 1 Satz 3 gelten entsprechend."
Ich habe das freilich noch nie von irgendjemandem gehört und ziemlich sicher ist das auch nicht der Fall (wäre ja witzlos, dann würde keiner mehr den Verbesserungsversuch machen). Damit ich aber geistig nicht komplett durchdrehe, wäre es schön, wenn mir das jemand beantworten könnte
Vielen Dank!
Vorneweg: Mein Nervenkostüm ist nach 2 Examina arg angeschlagen, also bitte keine Trollbeiträge
Zur Sache: Ich habe mein zweites Examen bestanden und überlege mir nun, ob ich den Verbesserungsversuch wagen soll. Ich komme aus Baden-Württemberg. Meine Frage ist, ob man das bereits bestandene Examen nachträglich verliert, wenn man in den schriftlichen Prüfungen des Verbesserungsversuchs durchfällt. Dass der Verbesserungsversuch "erstnotenunschädlich" ist, ist mir bekannt. Gilt das aber auch dann, wenn man durchfällt?
Die Regelung in § 65 Abs. 3 JAPrO sagt dazu: "Wird in der Notenverbesserungsprüfung eine höhere Punktzahl erreicht, so erteilt das Landesjustizprüfungsamt ein Zeugnis (§ 61 Absatz 1). § 23 Absatz 2 und § 64 Absatz 1 Satz 3 gelten entsprechend."
Ich habe das freilich noch nie von irgendjemandem gehört und ziemlich sicher ist das auch nicht der Fall (wäre ja witzlos, dann würde keiner mehr den Verbesserungsversuch machen). Damit ich aber geistig nicht komplett durchdrehe, wäre es schön, wenn mir das jemand beantworten könnte
Vielen Dank!
Nachrichten in diesem Thema
Verbesserungsversuch durchgefallen - Auswirkung auf Erstversuch? - von Gast - 29.03.2022, 12:43
RE: Verbesserungsversuch durchgefallen - Auswirkung auf Erstversuch? - von Gast - 29.03.2022, 12:51
RE: Verbesserungsversuch durchgefallen - Auswirkung auf Erstversuch? - von Gast - 29.03.2022, 13:00
RE: Verbesserungsversuch durchgefallen - Auswirkung auf Erstversuch? - von E00 - 29.03.2022, 13:08
RE: Verbesserungsversuch durchgefallen - Auswirkung auf Erstversuch? - von Gast - 29.03.2022, 14:46
RE: Verbesserungsversuch durchgefallen - Auswirkung auf Erstversuch? - von Gast - 29.03.2022, 14:47
RE: Verbesserungsversuch durchgefallen - Auswirkung auf Erstversuch? - von HerrKules - 29.03.2022, 14:49
RE: Verbesserungsversuch durchgefallen - Auswirkung auf Erstversuch? - von Joko - 29.03.2022, 17:12