28.03.2022, 11:02
Liebe Leute,
hatte gerade Klausureinsicht. Bei meiner Anwaltsklausur im ÖR (4 Pkt) fehlt die erste Seite meiner Bearbeitung und damit die Darstellung des Mandantenbegehrens. Die zweite Seite ist von mir mit „2“ markiert und beginnt mit dem Gliederungspunkt „II. Sachbericht“. Das Fehlen des Mandantenbegehrens wird sowohl in den Randbemerkungen als auch im Votum des Erstkorrektors bemängelt.
Eure Einschätzung: lohnt sich eine Prüfungsanfechtung? Vielleicht hat ja hier jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht. Habe mich damit noch gar nicht auseinandergesetzt. Danke!
hatte gerade Klausureinsicht. Bei meiner Anwaltsklausur im ÖR (4 Pkt) fehlt die erste Seite meiner Bearbeitung und damit die Darstellung des Mandantenbegehrens. Die zweite Seite ist von mir mit „2“ markiert und beginnt mit dem Gliederungspunkt „II. Sachbericht“. Das Fehlen des Mandantenbegehrens wird sowohl in den Randbemerkungen als auch im Votum des Erstkorrektors bemängelt.
Eure Einschätzung: lohnt sich eine Prüfungsanfechtung? Vielleicht hat ja hier jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht. Habe mich damit noch gar nicht auseinandergesetzt. Danke!
Nachrichten in diesem Thema
Prüfungsanfechtung - von Tiburon - 28.03.2022, 11:02
RE: Prüfungsanfechtung - von Tiburon - 28.03.2022, 11:04
RE: Prüfungsanfechtung - von Gast - 28.03.2022, 12:33
RE: Prüfungsanfechtung - von Gast - 28.03.2022, 13:38
RE: Prüfungsanfechtung - von just23 Nds. - 28.03.2022, 14:02
RE: Prüfungsanfechtung - von Tiburon - 28.03.2022, 14:12
RE: Prüfungsanfechtung - von Lars die Ente - 28.03.2022, 14:42
RE: Prüfungsanfechtung - von guga - 28.03.2022, 15:05
RE: Prüfungsanfechtung - von Tiburon - 28.03.2022, 15:49
RE: Prüfungsanfechtung - von Praktiker - 28.03.2022, 15:53