24.03.2022, 17:12
Hallo Leute,
ich soll bis morgen einen Entwurf für den Widerspruchsbescheid gegen eine Entscheidung des Fachdienstes Baubehörde fertig bekommen und hänge total in der Luft. Folgender Sachverhalt:
* Eingang Bauantrag beim Kreis - Fachdienst Bauordnung vor Eingang bei der Gemeinde, Eingangsdatum 06.10.2021
* 02.11.2021 hat der Fachdienst UL angefordert, u.a. eine Genehmigung für die Entwässerung (ortsüblich ist eine Kleinkläranlage) mit Frist bis zum 08.12.2021
* am 20.11.2021 haben die Widerspruchsführer hierauf geantwortet, dass der Antrag für die Entwässerung auch Ende September 2021 abgeschickt wurde, aber noch nicht entschieden wurde
* am 07.01.2021 haben die Widerspruchsführer einen Brief geschrieben und 1. eine Stellungnahme zum Sachstand gefordert und 2. für den Fall, dass keine Verlängerung des Dreimonatszeitraums vorliegt: einen Antrag auf Erteilung der Baugenehmigungsfiktion wegen Zeitablauf gestellt
* am 20.01.2022 wurde der Bauantrag wegen fehlender Entwässerungsgenehmigung / öffentlicher Erschließung abgelehnt. Der Bescheid enthält auch Verwaltungskosten.
* am 20.02.2022 haben die Widerspruchsführer Widerspruch eingelegt und führen aus, dass
1. mittlerweile die Entwässerungsgenehmigung vorliegt - die Verzögerung durch die untere Wasserbehörde bedingt ist
2. der Antrag auf Erteilung der Genehmigungsfiktion sei nur wegen fehlender Erreichbarkeit der Sachbearbeiterin erfolgt
3. falls zwischenzeitlich der neue Bauantrag genehmigt wird, soll nur der Widerspruch nur noch gegen die Kostenentscheidung gehen
Jetzt mein Problem:
Der Bauantrag wurde genehmigt. Damit fällt der größte Punkt weg und der Antrag war auf einen kostenpflichtigen Verwaltungsakt gerichtet. Daher würde ich jetzt entscheiden, dass der Widerspruch zulässig, aber unbegründet war, da die Entscheidung der Ablehnung bei fehlender Entwässerungsgenehmigung richtig war und die Kostenentscheidung auch zu 100% zu Lasten der WSF. Irgendwie fühlt es sich aber zu einfach an... Übersehe ich etwas?
ich soll bis morgen einen Entwurf für den Widerspruchsbescheid gegen eine Entscheidung des Fachdienstes Baubehörde fertig bekommen und hänge total in der Luft. Folgender Sachverhalt:
* Eingang Bauantrag beim Kreis - Fachdienst Bauordnung vor Eingang bei der Gemeinde, Eingangsdatum 06.10.2021
* 02.11.2021 hat der Fachdienst UL angefordert, u.a. eine Genehmigung für die Entwässerung (ortsüblich ist eine Kleinkläranlage) mit Frist bis zum 08.12.2021
* am 20.11.2021 haben die Widerspruchsführer hierauf geantwortet, dass der Antrag für die Entwässerung auch Ende September 2021 abgeschickt wurde, aber noch nicht entschieden wurde
* am 07.01.2021 haben die Widerspruchsführer einen Brief geschrieben und 1. eine Stellungnahme zum Sachstand gefordert und 2. für den Fall, dass keine Verlängerung des Dreimonatszeitraums vorliegt: einen Antrag auf Erteilung der Baugenehmigungsfiktion wegen Zeitablauf gestellt
* am 20.01.2022 wurde der Bauantrag wegen fehlender Entwässerungsgenehmigung / öffentlicher Erschließung abgelehnt. Der Bescheid enthält auch Verwaltungskosten.
* am 20.02.2022 haben die Widerspruchsführer Widerspruch eingelegt und führen aus, dass
1. mittlerweile die Entwässerungsgenehmigung vorliegt - die Verzögerung durch die untere Wasserbehörde bedingt ist
2. der Antrag auf Erteilung der Genehmigungsfiktion sei nur wegen fehlender Erreichbarkeit der Sachbearbeiterin erfolgt
3. falls zwischenzeitlich der neue Bauantrag genehmigt wird, soll nur der Widerspruch nur noch gegen die Kostenentscheidung gehen
Jetzt mein Problem:
Der Bauantrag wurde genehmigt. Damit fällt der größte Punkt weg und der Antrag war auf einen kostenpflichtigen Verwaltungsakt gerichtet. Daher würde ich jetzt entscheiden, dass der Widerspruch zulässig, aber unbegründet war, da die Entscheidung der Ablehnung bei fehlender Entwässerungsgenehmigung richtig war und die Kostenentscheidung auch zu 100% zu Lasten der WSF. Irgendwie fühlt es sich aber zu einfach an... Übersehe ich etwas?
Nachrichten in diesem Thema
Widerspruch Versagung Baugenehmigung / SH - von Tanja - 24.03.2022, 17:12
RE: Widerspruch Versagung Baugenehmigung / SH - von Gast - 27.03.2022, 12:12








