20.03.2022, 14:11
OWi-Verfahren können i.d.R. mit überschaubarem Arbeitsaufwand erledigt werden, dafür sind es viele. Der Einarbeitungsaufwand dürfte jedenfalls für einen Strafrichter vertretbar sein, weil sich doch vieles ähnelt. Unangenehm sind allerdings die aktuelle häufigen Verfahren wegen Verstößen gegen das IfSG, wo du dich mit vielen Reichsbürgen,anderen "Querdenkern" und deren Szeneanwälten herumschlagen musst.
An meinem AG beschäftigen sich gleich zwei Kollegen ausschließlich mit OWis.
(20.03.2022, 13:49)Gast schrieb:(20.03.2022, 13:45)Gast schrieb: Owis werden von Strafrichtern miterledigt. Es gibt keine "Owi-Richter".
Das ist eine Frage der Geschäftsverteilung. An unserem Gericht ist das nicht so und momentan macht jemand sowohl Zivilrecht als auch OWis und die Strafrichter machen keine OWis.
An meinem AG beschäftigen sich gleich zwei Kollegen ausschließlich mit OWis.
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Richter im Bereich OWi - von Gast - 20.03.2022, 13:42
RE: Richter im Bereich OWi - von Gast - 20.03.2022, 13:45
RE: Richter im Bereich OWi - von Gast - 20.03.2022, 13:49
RE: Richter im Bereich OWi - von Gast - 20.03.2022, 14:11
RE: Richter im Bereich OWi - von RiProbe - 20.03.2022, 15:31
RE: Richter im Bereich OWi - von Gast - 20.03.2022, 20:32
RE: Richter im Bereich OWi - von Gaston - 20.03.2022, 22:55
RE: Richter im Bereich OWi - von Gast - 20.03.2022, 23:32