15.03.2022, 13:51
(13.03.2022, 19:49)Gast schrieb: Als Randbemerkung bekomme ich dann Sätze wie: Problem zwar erkannt, aber schlecht dargestellt oder
Problem lediglich angedeutet, usw.
(...)
Sollte man im Strafrecht auch unproblematisches einfach definieren bzw. aus dem Kommentar irgendwas
abschreiben, damit man mehr auf dem Papier stehen hat?
Wieso nur im Strafrecht? Du kannst in jedem Rechtsgebiet aus dem Kommentar abschreiben. Außerdem musst du keine super langen Klausuren produzieren ABER der Korrektur muss nachvollziehen können, was dein Argumentationsweg ist und wieso du zu deiner Problemlösung kommst.
Meine beste Klausur im Examen war die ZV Klausur, insgesamt 24 Seiten, davon 15 Seiten Entscheidungsgründe, ich schreibe relativ groß und lasse auch mal eine Zeile frei, um einen neuen Unterpunkt anzufangen. 14 Punkte. Es besteht keine Notwendigkeit zu schwätzen oder unproblematisches exzessiv zu definieren. Dadurch wird deine Problemdarstellung nicht besser.
Wenn aber ein Schwerpunkt der Klausur ist, festzustellen, ob ein Werk- oder Dienstvertrag vorliegt, genügt es auch nicht zu schreiben "Vorliegend ist ein Werkvertrag gegeben, da die werkvertraglichen Elemente im Vordergrund stehen. Insofern unterscheidet sich die erbrachte Leistung von der typischen Qualifizierung als Dienstvertrag, da vorliegend ein Erfolg geschuldet ist."
Das ist zwar richtig aber du musst es so sehen: Als Anwalt oder Richter schreibst du deine Schriftsätze/Urteile nicht zum Selbstzweck, sondern für die Menschen (Laien). Diese wollen sich das durchlesen und sich danach verstanden fühlen, abgeholt. Du musst die Menschen also abholen, indem du auf den Sachverhalt eingehst, das Für und Wider abwägst und dann eine Entscheidung begründest, bei der am Ende die "Oma" sagen kann "Ah ja, jetzt habe ich verstanden, wieso ich mit dem Herrn Schulze eine Werkvertrag abgeschlossen habe und keinen Dienstvertrag".
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Völlig frei von juristischem Talent Examen bestehen? - von Gast - 13.03.2022, 19:49
RE: Völlig frei von juristischem Talent Examen bestehen? - von GPA-HH - 13.03.2022, 20:09
RE: Völlig frei von juristischem Talent Examen bestehen? - von Matilda91 - 13.03.2022, 20:59
RE: Völlig frei von juristischem Talent Examen bestehen? - von Patenter Gast - 15.03.2022, 13:51








