14.03.2022, 17:56
ich würde sagen das wäre schlichtweg voneinander zu trennen. 1) Verfahrensrüge § 261 grds (+)? ja, sofern urteilsgründe auf beweismittel gestützt wird, die nicht gegenstand der HV waren. 2) Nachweisbarkeit? da wesentliche förmlichkeit negative beweiskraft, dass das beweismittel eingeführt wurde (z.b. wäre dienstliche äußerung des richters, ausweislich derer das beweismittel eingeführt wurde egal). 3) beruhen 4) rechtzeitige rüge.
hilft dir das?
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Revisionsrecht Inbegriffsrüge - von Gast - 14.03.2022, 17:45
RE: Revisionsrecht Inbegriffsrüge - von truefaith_bln - 14.03.2022, 17:56
RE: Revisionsrecht Inbegriffsrüge - von Gast - 15.03.2022, 10:25


