12.03.2022, 13:27
Solang du unterhalb der Übungsleiterpauschale (meines Wissens nach 3000€) bleibst, ist die Tätigkeit steuerfrei.
Die Klausurenzuteilung läuft an jeder Uni anders. An meiner Alma Mater wird man nach der Unterschrift des Werkvertrags in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen. Darüber erhält man die Info, für welche Klausuren derzeit Korrekturassistenten benötigt werden. Dann heißt es: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
Die Klausurenzuteilung läuft an jeder Uni anders. An meiner Alma Mater wird man nach der Unterschrift des Werkvertrags in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen. Darüber erhält man die Info, für welche Klausuren derzeit Korrekturassistenten benötigt werden. Dann heißt es: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
Nachrichten in diesem Thema
Korrekturassistenz auf Werkvertragsbasis - von Gast - 12.03.2022, 13:17
RE: Korrekturassistenz auf Werkvertragsbasis - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 12.03.2022, 13:26
RE: Korrekturassistenz auf Werkvertragsbasis - von Gisela Schlapphut - 12.03.2022, 13:27









