11.03.2022, 10:57
Hey,
Ich sitze an meiner 2. Arbeit für meinen stA in der Strafstation.
Ich bin etwas überfordert ? vielleicht kann mir jemand helfen.
An sich ist es nicht kompliziert. Es sind 2 Akten, basierend auf der ersten Anzeige und dann der Gegenanzeige.
Beide schildern den Hergang völlig anders, der erste klagt wegen 315b, der andere wegen 240. Es gibt keine Zeugen, keine anderen Beweise. Nur die 2 aussagen, die jeweils das Gegenteil erklären.
Meine Aufgabe ist ein „machen Sie was sie wollen, Anklage, Einstellung, strafbefehl“ schauen Sie was sinnvoll ist.
Ich tendiere hier zu einer Einstellung wegen der Aussage gegen Aussage Konstellation beider Verfahren. Ist das zu Vorschnell? Muss das nicht vielleicht doch ein Richter entscheiden und ich Anklage erheben?
Kann mir jemand einen Denkanstoß geben?
Danke!!
Ich sitze an meiner 2. Arbeit für meinen stA in der Strafstation.
Ich bin etwas überfordert ? vielleicht kann mir jemand helfen.
An sich ist es nicht kompliziert. Es sind 2 Akten, basierend auf der ersten Anzeige und dann der Gegenanzeige.
Beide schildern den Hergang völlig anders, der erste klagt wegen 315b, der andere wegen 240. Es gibt keine Zeugen, keine anderen Beweise. Nur die 2 aussagen, die jeweils das Gegenteil erklären.
Meine Aufgabe ist ein „machen Sie was sie wollen, Anklage, Einstellung, strafbefehl“ schauen Sie was sinnvoll ist.
Ich tendiere hier zu einer Einstellung wegen der Aussage gegen Aussage Konstellation beider Verfahren. Ist das zu Vorschnell? Muss das nicht vielleicht doch ein Richter entscheiden und ich Anklage erheben?
Kann mir jemand einen Denkanstoß geben?
Danke!!
Nachrichten in diesem Thema
Aussage gegen Aussage Akte stA - von Flstltz - 11.03.2022, 10:57
RE: Aussage gegen Aussage Akte stA - von HerrKules - 11.03.2022, 11:49
RE: Aussage gegen Aussage Akte stA - von Drin - 12.03.2022, 22:55
RE: Aussage gegen Aussage Akte stA - von Praktiker - 14.03.2022, 22:45









