10.03.2022, 15:54
In der Wahlstation werde ich höchstwahrscheinlich noch 4 Wochen Urlaub zur Verfügung haben. Mit Blick auf die mündliche Prüfung möchte ich diesen vollumfänglich oder jedenfalls 3 Wochen hiervon wahrnehmen (was bei einer Stationsvergütung natürlich anteilig unbezahlt wäre).
Bei einer Station am Gericht wäre ein längerer Urlaub vermutlich eher unproblematisch.
Hat jemand jedoch Erfahrungen damit, wie insbesondere Unternehmen mit solchen Urlaubswünschen umgehen, wenn die Wahlstation insgesamt nur 3 Monate dauert? Begeistert werden sie ja sicherlich nicht sein. Ein aus diesem Grund schlechtes Stationszeugnis oder zwischenmenschliche Diskrepanzen mit dem Ausbilder wären unglücklich.
Bei einer Station am Gericht wäre ein längerer Urlaub vermutlich eher unproblematisch.
Hat jemand jedoch Erfahrungen damit, wie insbesondere Unternehmen mit solchen Urlaubswünschen umgehen, wenn die Wahlstation insgesamt nur 3 Monate dauert? Begeistert werden sie ja sicherlich nicht sein. Ein aus diesem Grund schlechtes Stationszeugnis oder zwischenmenschliche Diskrepanzen mit dem Ausbilder wären unglücklich.
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Urlaub in der Wahlstation - von RefJurHE - 10.03.2022, 15:54
RE: Urlaub in der Wahlstation - von Urlaub.. - 10.03.2022, 17:32
RE: Urlaub in der Wahlstation - von RefJurHE - 10.03.2022, 18:16
RE: Urlaub in der Wahlstation - von HerrKules - 10.03.2022, 20:41
RE: Urlaub in der Wahlstation - von Gast - 11.03.2022, 20:58
RE: Urlaub in der Wahlstation - von Gast - 13.03.2022, 19:12