06.03.2022, 19:45
Servus,
Was wäre sinnvoller.
Ich konnte seit einem.halben Jahr krankheitsbedingt nach meinem 2. Examen nicHT arbeiten. Nun ist es so dass ich ein Jobangebot bekommen habe. Da ich im 1..zwar 9,6 p aber im 2. Nur 5,4 p habe bleibt mir leider nicht viel übrig. In der KK soll ich mich für einen SP entscheiden allerdings werde ich indirekt gezwungen FamR bzw ArbeitsR zu machen. Meine Leidenschaft ist jedoch das strafR. Klar das man in KK alles erstmal macht u an sich habe ich auch kein Problem damit aber ich will eigentlich SP mäßig dann den FA FÜR StrafR machen. Nun ist es so das der Chef das eher negativ sieht da die Kanzlei ja eher verkehrsR BZW. Andere Bereiche orientiert ist. Andererseits hab mich mit meinem schlechten Examen auch weniger die Wahl. Die meisten SP sind halt nicht so meins. Ich könnte mich mit den ArbeitsR auch anfreunden nur müsste ich mich wieder einarbeiten. Denn seit dem 1. Examen hab ich da nichts mehr für gemacht.. Nun zu meiner Frage: Sollte ich mich erstmal beugen, um überhaupt in die Anwaltstätigkeit rein zu kommen und wenigstens Berfuserfahrungen sammeln kann und dann nach 1 Jahr zb den Job wechseln. Die meisten Jobs wollen ja immer wieder Berufserfahrene oder mit gewissem SP. StrafRkanzleien finde ich leider keine die jmd suchen. Ich denke auch nach 1 Jahr hätte ich zumindest die Erfahrungen gemacht u könnte mich ja dann zb selbständig machen. Mir ist das am anfangen jedoch zu viel da ich absolut kaum Erfahrungen habe. Die Anwaltsstation war leider ein Witz. Über Anregungen wäre ich dankbar..
Was wäre sinnvoller.
Ich konnte seit einem.halben Jahr krankheitsbedingt nach meinem 2. Examen nicHT arbeiten. Nun ist es so dass ich ein Jobangebot bekommen habe. Da ich im 1..zwar 9,6 p aber im 2. Nur 5,4 p habe bleibt mir leider nicht viel übrig. In der KK soll ich mich für einen SP entscheiden allerdings werde ich indirekt gezwungen FamR bzw ArbeitsR zu machen. Meine Leidenschaft ist jedoch das strafR. Klar das man in KK alles erstmal macht u an sich habe ich auch kein Problem damit aber ich will eigentlich SP mäßig dann den FA FÜR StrafR machen. Nun ist es so das der Chef das eher negativ sieht da die Kanzlei ja eher verkehrsR BZW. Andere Bereiche orientiert ist. Andererseits hab mich mit meinem schlechten Examen auch weniger die Wahl. Die meisten SP sind halt nicht so meins. Ich könnte mich mit den ArbeitsR auch anfreunden nur müsste ich mich wieder einarbeiten. Denn seit dem 1. Examen hab ich da nichts mehr für gemacht.. Nun zu meiner Frage: Sollte ich mich erstmal beugen, um überhaupt in die Anwaltstätigkeit rein zu kommen und wenigstens Berfuserfahrungen sammeln kann und dann nach 1 Jahr zb den Job wechseln. Die meisten Jobs wollen ja immer wieder Berufserfahrene oder mit gewissem SP. StrafRkanzleien finde ich leider keine die jmd suchen. Ich denke auch nach 1 Jahr hätte ich zumindest die Erfahrungen gemacht u könnte mich ja dann zb selbständig machen. Mir ist das am anfangen jedoch zu viel da ich absolut kaum Erfahrungen habe. Die Anwaltsstation war leider ein Witz. Über Anregungen wäre ich dankbar..
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Anstellung oder selbstständig - von Jurist123 - 06.03.2022, 19:45
RE: Anstellung oder selbstständig - von Gast - 06.03.2022, 21:40
RE: Anstellung oder selbstständig - von Gast - 06.03.2022, 21:41









