25.02.2022, 00:32
(24.02.2022, 15:30)Gast schrieb:(24.02.2022, 15:24)KGast schrieb: Mit knapp 10 aus den schriftlichen und VB im ersten Examen lädt dich jeder (!) Arbeitgeber ein. Inklusive des Notariats in manchen Bundesländern. Warum nicht die Justiz?Ich hatte leider 2 schlechte Stationszeugnisse wegen schlechten praktischen Leistungen (Zivil- und Verwaltungsstation jeweils ca 5 Punkte…) und weiß nicht wie die Auswirkungen dessen sind… Kann das die Chancen trüben?
Angeben wollte ich übrigens ehrlich gesagt auch echt nicht aber dass sich manche Menschen von normalen Anfragen gleich in ihrem Selbstbewusstsein angegriffen fühlen sagt auch schon viel aus naja…
geh offen mit der im zeugnis geäußerten kritik um und lege dar, inwiefern du daraus lernen konntest. schieb auf keinen fall die schuld auf den ausbilder oder sonstige umstände als dich selbst. das kommt andernfalls nicht gut an. sprich die zeugnisse aber nur auf nachfrage an.
kritikfähigkeit und reflektionsfähigkeit sind das a und o.
auf die weise konnte ich ein schwaches erstes examen und 1 7P zeugnis vom vg, mit übler kririk, grade bügeln, bei ansonsten VB.
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Einstellung Justiz (insbes RLP) - von Gast - 23.02.2022, 18:58
RE: Einstellung Justiz (insbes RLP) - von Justizi - 23.02.2022, 19:22
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