22.02.2022, 18:11
(22.02.2022, 10:48)Gast schrieb:(22.02.2022, 10:22)Gast schrieb:(21.02.2022, 20:45)Gast schrieb: Immer angeben, falls es rauskommt. Dann lieber eine flexible Begründung bringen warum nur so kurz
Ok, aber wo kann es rauskommen? Bei der Bewerbung muss man nur angeben,ob man aktuell Richter ist.
Wenn sie deine Dienstakte beiziehen? Bei irgendeinem Pensions-Gedöns, Beihilfe-Gewäsch oder sonst was? Da ist zwar viel nur auf Landesebene aber dann wird mal doch etwas übergreifend abgeglichen und du bist am Arsch. Was hast du davon?
Ja klar, du hast ja Recht. Was ich davon gehabt hätte? Hab halt die Befürchtung, dass die Justiz auf beleidigt macht und mich auch in einem anderen BL nicht mehr nimmt.
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Verschweigen einer kurzen Vergangenheit in der Justiz - von Gast - 21.02.2022, 19:53
RE: Verschweigen - von Gast - 21.02.2022, 20:45
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