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Zählt Referendariat als angestrebter Beruf im Sinne des Arbeitslosengeldes?
Gast
Unregistered
 
#1
21.02.2022, 01:03
Moinsen,

die Diss befindet sich im Endstadium, ein paar Fußnoten sind noch zu korrigieren und der Arbeitsvertrag an der Uni ist ausgelaufen. Ich möchte in wenigen Monaten ins Rechtsreferendariat gehen und habe mich arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt um meine Miete noch zahlen zu können, die Wohnung ist quasi auch schon gekündigt und ich ziehe in 3 Monaten um.

Jetzt habe ich bald ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter, bekomme außerdem schon völlig sinnfreie Vermittlungsvorschläge

Frage:
Kann ich im Gespräch erwähnen, dass ich mich aktuell über die Rechtsferendariatsmöglichen in den verschiedenen Bundesländern informiere, bereits auf Bestätigung oder Absage aus einem Bundesland warte und alternative Bundesländer sondiere? Oder zählt das nicht als Beruf um den ich mich bemühe, sodass es dann heißt, ah, da haben sie ja gar keinen Anspruch? Ich sondiere natürlich auch andere Möglichkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter etc. aber das Rechtsreferendariat liegt natürlich nahe.

Nebenfrage:
Und hat jemand nen Tipp wie ich mit diesen Vorschlägen umgehen soll? Ich will das referendariat machen, Richter oder GK-Anwalt werden und brauche die Zeit, um mich darüber zu informieren, kriege stattdessen am ersten Tag nach Stellen des Antrags schon so sinnlose Vorschläge die nichts mit meinem Werdegang zu tun haben und mir den Lebenslauf killen würden. Klar, ich mache Staatsexamen und promoviere um dann nen Job anzunehmen, für den man nichtmal Jurastudent sein muss, aber hauptsache hat ja was mit Recht zu tun. Ich dachte das ALG dient dazu, dass ich in Ruhe ein paar Wochen den Arbeitsmarkt sondieren und meine Karriere weiterbringen kann, stattdessen kriege ich solche Vorschläge als wäre ich ein verzweifelter 60jähriger der irgendeinen Job sucht und Hilfe braucht. Wollen die junge talentierte Juristen zu Deppen machen, die sich von Mist-Job zu Mist-Job hangeln? (Ich bin gerade ein wenig emotional, ich gebe es zu, aber wer kommt auf solche Ideen?)

Wie gehe ich in dieses Gespräch, kann ich offen ansprechen, dass derartige Vorschläge Ressourcenverbrennung auf beiden Seiten sind? Wie lange lassen die einen in Ruhe, wenn man entsprechend klar kommuniziert wie es weitergeht, wie lange Zeit darf dazwischen sein, sodass kein "Zwischenjob" angeboten wird?

Freue mich über Ideen und Tipps.
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Nachrichten in diesem Thema
Zählt Referendariat als angestrebter Beruf im Sinne des Arbeitslosengeldes? - von Gast - 21.02.2022, 01:03
RE: Zählt Referendariat als angestrebter Beruf im Sinne des Arbeitslosengeldes? - von Gast1234 - 21.02.2022, 10:31
RE: Zählt Referendariat als angestrebter Beruf im Sinne des Arbeitslosengeldes? - von guga - 21.02.2022, 11:01
RE: Zählt Referendariat als angestrebter Beruf im Sinne des Arbeitslosengeldes? - von Gast - 21.02.2022, 11:16
RE: Zählt Referendariat als angestrebter Beruf im Sinne des Arbeitslosengeldes? - von Egal - 21.02.2022, 11:25


 

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