19.02.2022, 20:18
Ich würde sagen, er kann eine Familienheimfahrt absetzen.
Zweimal absetzen geht nicht, weil die Familienheimfahrt aus dem Weg hin und zurück besteht (so die Legaldefinition in § 9 I 3 Nr. 5 S. 5 EStG).
Überhaupt nicht absetzbar kann aber auch nicht sein. Das Gesetz erlaubt zwar nur die Absetzung einer Familienheimfahrt pro Woche, fordert aber nicht, dass die Familienheimfahrt auch in derselben Woche "komplettiert" wird. Es wäre ja auch ziemlich ungerecht, wenn ein Pendler, der am Freitag nach Hause fährt und erst am Montag der darauffolgenden Woche wieder zur ersten Tätigkeitsstätte zurückfährt (dürfte gar nicht so selten sein), gar nichts absetzen kann.
Interessant wäre natürlich die Folgefrage, wie es mit der Absetzbarkeit aussieht, wenn die "zeitlich gestreckte" Familienheimfahrt in der Woche der Hinfahrt bzw. der Rückfahrt mit einer vollwertigen Familienheimfahrt zusammentrifft.
Zweimal absetzen geht nicht, weil die Familienheimfahrt aus dem Weg hin und zurück besteht (so die Legaldefinition in § 9 I 3 Nr. 5 S. 5 EStG).
Überhaupt nicht absetzbar kann aber auch nicht sein. Das Gesetz erlaubt zwar nur die Absetzung einer Familienheimfahrt pro Woche, fordert aber nicht, dass die Familienheimfahrt auch in derselben Woche "komplettiert" wird. Es wäre ja auch ziemlich ungerecht, wenn ein Pendler, der am Freitag nach Hause fährt und erst am Montag der darauffolgenden Woche wieder zur ersten Tätigkeitsstätte zurückfährt (dürfte gar nicht so selten sein), gar nichts absetzen kann.
Interessant wäre natürlich die Folgefrage, wie es mit der Absetzbarkeit aussieht, wenn die "zeitlich gestreckte" Familienheimfahrt in der Woche der Hinfahrt bzw. der Rückfahrt mit einer vollwertigen Familienheimfahrt zusammentrifft.
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Doppelte Haushaltsführung - von Steuernoob - 19.02.2022, 19:25
RE: Doppelte Haushaltsführung - von Gast - 19.02.2022, 20:18
RE: Doppelte Haushaltsführung - von Steuernoob - 19.02.2022, 21:05
RE: Doppelte Haushaltsführung - von Gast - 19.02.2022, 21:30








