19.02.2022, 19:29
(19.02.2022, 19:20)Gast schrieb: In einem solchen Fall würde ich immer das Gesetz konsultieren. Denn was da drin steht, kann schonmal nicht falsch sein.
Also:
ZPO, §§ 253 I, 261 I: Erhebung der Klage
VwGO, § 81 I 1: Klage ist (...) zu erheben
Wenn es um Klausuren geht, reagieren Korrektor*innen oft allergisch, wenn man nicht mal den Gesetzeswortlaut abschreiben kann.
Nochmal der gleiche Gast:
Wonach man noch differenzieren könnte, wäre der Akt des "Einschickens" der Klage bei Gericht (dann wäre die Klage anhängig - da würde ich aber besser von "einreichen" sprechen) und der Zustellung (s.o.).
Nachrichten in diesem Thema
Klage einlegen oder erheben - von ÖRecht_Noob - 19.02.2022, 18:00
RE: Klage einlegen oder erheben - von GASTNRW1 - 19.02.2022, 18:38
RE: Klage einlegen oder erheben - von Gast - 19.02.2022, 18:58
RE: Klage einlegen oder erheben - von Gast - 19.02.2022, 22:55
RE: Klage einlegen oder erheben - von Gast - 19.02.2022, 23:49
RE: Klage einlegen oder erheben - von Gast - 19.02.2022, 23:50
RE: Klage einlegen oder erheben - von Gast - 19.02.2022, 19:20
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RE: Klage einlegen oder erheben - von Gast - 19.02.2022, 20:00








