19.02.2022, 19:25
Habe gerade einen Fall aus dem Steuerrecht zu bearbeiten und finde nicht weiter.
Also: Es geht um doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen von § 9 I 1 Nr. 5 EStG liegen vor.
Nun kann man ja nach § 9 I 1 Nr. 5 S. 5 Familienheimfahrten 1x wöchentlich absetzen.
Wie ist es, wenn der StPfl. aber in der einen Woche (z.B. an einem Mittwoch) nach Hause fährt und erst die Woche darauf (z.B. am Dienstag) zurückfährt? Kann er die Fahrtkosten nach Pauschale gem. S. 6 zwei Mal absetzen oder nur einmal?
Vom Gefühl her würde ich sagen nein, da ja keine "Familienheimfahrt" iSv S. 5 vorliegt: Er fährt ja nicht in der gleichen Woche hin und zurück.
Das Ergebnis wäre aber komisch: Er könnte gar nichts absetzen - oder habe ich einen Denkfehler??
Also: Es geht um doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen von § 9 I 1 Nr. 5 EStG liegen vor.
Nun kann man ja nach § 9 I 1 Nr. 5 S. 5 Familienheimfahrten 1x wöchentlich absetzen.
Wie ist es, wenn der StPfl. aber in der einen Woche (z.B. an einem Mittwoch) nach Hause fährt und erst die Woche darauf (z.B. am Dienstag) zurückfährt? Kann er die Fahrtkosten nach Pauschale gem. S. 6 zwei Mal absetzen oder nur einmal?
Vom Gefühl her würde ich sagen nein, da ja keine "Familienheimfahrt" iSv S. 5 vorliegt: Er fährt ja nicht in der gleichen Woche hin und zurück.
Das Ergebnis wäre aber komisch: Er könnte gar nichts absetzen - oder habe ich einen Denkfehler??
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Doppelte Haushaltsführung - von Steuernoob - 19.02.2022, 19:25
RE: Doppelte Haushaltsführung - von Gast - 19.02.2022, 20:18
RE: Doppelte Haushaltsführung - von Steuernoob - 19.02.2022, 21:05
RE: Doppelte Haushaltsführung - von Gast - 19.02.2022, 21:30








