18.02.2022, 01:07
Ich hatte erst die Fälle fast komplett zusammen und habe dann den Kurs gemacht.
Bei allen die ich kenne, die es anders herum machen, sehe ich dass sie Probleme haben, die Fälle zusammen zu bekommen.
Das muss natürlich nicht so laufen, aber wenn du noch nicht final weißt, wohin es dich verschlägt, weißt du nicht wie schnell du es schaffen wirst, die Fallzahlen zu erreichen.
Es kann ja sein, dass es dir im ÖD doch sehr gut gefällt und du länger bleibst oder dass es dich später durch Zufall in eine eher zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei verschlägt. Dann wirst du vermutlich eher weniger strafrechtlich arbeiten.
Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht und musste 100 Fälle innerhalb von drei Jahren vorweisen, davon 50 Gerichts- oder behördliche Verfahren und jeweils mehrere Fälle in verschiedenen Teilgebieten des Arbeitsrechts. Hätte ich meinen Berufseinstieg nicht in einer ArbR-Kanzlei gehabt, hätte ich das nicht geschafft, da ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber hauptsächlich beratend tätig bin und nur noch selten vor Gericht. Meine Kollegin hat genau dieses Problem. Sie hat vor Jahren den Kurs gemacht, kommt aber nicht auf die notwendige Anzahl Gerichtsverfahren und Anzahl in den Teilrechtsgebieten.
Die andere Kollegin hat den Kurs Gesellschaftsrecht belegt, kommt aber nicht auf genug gesellschaftsrechtliche Fälle im 3-Jahres-Zeitraum.
Du kannst den Kurs schon machen, aber du musst dann auch jedes Jahr deine 15 Stunden Pflichtfortbildung leisten, damit der Kurs nicht verfällt.
Bei allen die ich kenne, die es anders herum machen, sehe ich dass sie Probleme haben, die Fälle zusammen zu bekommen.
Das muss natürlich nicht so laufen, aber wenn du noch nicht final weißt, wohin es dich verschlägt, weißt du nicht wie schnell du es schaffen wirst, die Fallzahlen zu erreichen.
Es kann ja sein, dass es dir im ÖD doch sehr gut gefällt und du länger bleibst oder dass es dich später durch Zufall in eine eher zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei verschlägt. Dann wirst du vermutlich eher weniger strafrechtlich arbeiten.
Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht und musste 100 Fälle innerhalb von drei Jahren vorweisen, davon 50 Gerichts- oder behördliche Verfahren und jeweils mehrere Fälle in verschiedenen Teilgebieten des Arbeitsrechts. Hätte ich meinen Berufseinstieg nicht in einer ArbR-Kanzlei gehabt, hätte ich das nicht geschafft, da ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber hauptsächlich beratend tätig bin und nur noch selten vor Gericht. Meine Kollegin hat genau dieses Problem. Sie hat vor Jahren den Kurs gemacht, kommt aber nicht auf die notwendige Anzahl Gerichtsverfahren und Anzahl in den Teilrechtsgebieten.
Die andere Kollegin hat den Kurs Gesellschaftsrecht belegt, kommt aber nicht auf genug gesellschaftsrechtliche Fälle im 3-Jahres-Zeitraum.
Du kannst den Kurs schon machen, aber du musst dann auch jedes Jahr deine 15 Stunden Pflichtfortbildung leisten, damit der Kurs nicht verfällt.
Nachrichten in diesem Thema
Fachanwaltslehrgang beginnen trotz Anstellung - von Gast93 - 17.02.2022, 13:39
RE: Fachanwaltslehrgang beginnen trotz Anstellung - von Egal_ - 18.02.2022, 01:07
RE: Fachanwaltslehrgang beginnen trotz Anstellung - von Gast93 - 18.02.2022, 10:24









