17.02.2022, 18:11
(17.02.2022, 16:39)Gast schrieb:(17.02.2022, 16:26)HerrKules schrieb:(17.02.2022, 15:33)gastgastgastgast schrieb: Bei uns (US GK) geht beides und ein erheblicher Teil der Anwälte und Anwältinnen arbeitet auch nur in Teilzeit und das aus verschiedenen Gründen wie: Kinder, Dissertation, keine Lust früh aufzustehen, keine Lust bis spät abends zu arbeiten, freier Tag für Haushalt, Hobbies, etc.
Wann gehst du dann immer, bei 80%? Sprich: von wieviel rechnet deine GK? Bei den Amis dürften es ja schon 60 Stunden sein. Interessant zu wissen fände ich es für die anderen Kanzleien.. Wenn z.B. die Kollegen 52h die Woche im Schnitt machen und dafür 140k kriegen, man aber die 80% von 60h abgerechnet kriegt, käme man sich ja verarscht vor. Andererseits lässt sich ein glatter Schnitt kaum bilden, weil es überall so sein wird, dass manche Kollegen mehr und manche weniger lang da sind und manche mehr und manche weniger schaffen.
Er schreibt doch von freiem Tag, an den übrigen Tagen dürfte er also „normal“ gehen
Genau so ist es. Ich gehe am freien Tag einfach gar nicht, den Rest normal. Bei den anderen, die jeden Tag, aber früher gehenboder später kommen, lässt sich das am besten über die Billables regeln. Man rechnet das Soll bei 100% auf seine jeweilige Teilzeit runter, dann hat man ja selbst im Blick, ob man genug, zu viel oder zu wenig arbeitet.
Also, wenn man z.B. bei 100% ein Soll von 8 Billables am Tag hat, kann eine 75%-Kraft nach 6 errichten Billables sagen, genug für heute.
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