17.02.2022, 00:47
(16.02.2022, 15:06)C8H10N4O2 schrieb: Vor Eintragung ist die GmbH nicht wirksam entstanden, du hast aber eine Vor-GmbH (in der Rechtsform der GbR) die bereits bedingt rechtsfähig ist und daher auch Verträge (zB mit dem Geschäftsführer) schließen kann.
Die Vor-GmbH ist keine GbR, sondern eine juristische Person sui generis, auf die zum einen Teil GmbH-Recht und zum anderen Teil von der Rechtsprechung entwickelte Sonderregelungen Anwendung finden. Ich vermute, du verwechselst Vor-GmbH und Vorgründungsgesellschaft. Letzte ist eine GbR und existiert im Zeitraum vor der notariellen Errichtung.
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Gesellschafterbeschluss notwendig? - von Ahnungsloser-Gesellschaftsrechtler - 14.02.2022, 17:10
RE: Gesellschafterbeschluss notwendig? - von Gast - 14.02.2022, 23:30
RE: Gesellschafterbeschluss notwendig? - von Gast - 14.02.2022, 23:54
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