15.02.2022, 22:59
Erfüllst du die Notenvoraussetzungen nicht, dann dürfen sie dich nicht einladen, und es passiert auch nicht. Rein theoretisch: Will dich eine Behörde trotzdem unbedingt haben, dann kann sie aber tricksen und eine "zweite Runde" starten, bei der du dann auch mit schlechteren Noten eine Chance hast. Das passiert aber de facto nie, außer du bist irgend ein Parteigünstling oder Schwiegersohn vom Chef, dann kommt sowas mal vor. Ist auch im Grenzbereich der Legalität. Also spar dir die Mühe und bewirb dich auf die Stellen, deren Voraussetzungen du auch erfüllst.
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Starre Notengrenzen Öffentliche Verwaltung - von Verzweifelt - 15.02.2022, 22:17
RE: Starre Notengrenzen Öffentliche Verwaltung - von der_david - 15.02.2022, 22:22
RE: Starre Notengrenzen Öffentliche Verwaltung - von Verzweifelt - 15.02.2022, 22:25
RE: Starre Notengrenzen Öffentliche Verwaltung - von Gast_123 - 15.02.2022, 22:32
RE: Starre Notengrenzen Öffentliche Verwaltung - von Gast - 15.02.2022, 22:45
RE: Starre Notengrenzen Öffentliche Verwaltung - von der_david - 15.02.2022, 22:59