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  5. Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA
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Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA
Mosheh
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#1
13.02.2022, 11:48
Hallo zusammen,

ich habe eine Stelle als angestellter RA in einer Kanzlei bekommen und soll demnächst den Arbeitsvertrag unterschreiben. Jetzt besteht allerdings noch Unklarheit bzgl. Berufs-(/Vermögensschadens-)haftpflichtversicherung und der Kanzleipflicht.

Nach § 51 BRAO muss man als RA eine BerufshaftpflichtV mit mindestens 250k Deckungssumme haben. Dies gilt auch als Angestellter, wenn die Kanzlei eine Haftpflichtversicherung hat. So wie ich es verstanden habe, deckt die separate BerufshaftpflichtV des einzelnen RA dann nur Schäden ab, die nicht aus der Angestelltentätigkeit folgen. Deshalb wird die Versicherung manchmal Zulassungsversicherung genannt und es gibt Sonderkonditionen bei Versicherungen um 100€, bei R+V sogar nur 88€.

Die Kanzleipflicht folgt aus § 27 BRAO. Danach muss der RA auf dem Kanzleischild und Briefbögen genannt sein. Ich frage mich nun, ob das auch für den angestellten RA gilt. Der DAV Ratgeber für junge RA sagt ja:
Zitat:Außerdem wird einer vorzeitigen Zulassung vielfach 27 Abs. 1 BRAO entgegenstehen. Danach unterliegt jede Rechtsanwältin bzw. jeder Rechtsanwalt einer Kanzleipflicht. Er muss zur Erfüllung dieser Verpflichtung seine anwaltlichen Dienste so zur Verfügung stellen, dass dies für Rechtsuchende ohne weiteres erkennbar ist. Die Rechtsprechung zählt dazu trotz zunehmender Kritik13 unverändert als unabdingbare Voraussetzung ein auf den Rechtsanwalt hinweisendes Praxisschild


Deshalb steht im Mustervertrag aus dem DAV Ratgeber auch folgendes:
Zitat: § 7 Zulassung zur Anwaltschaft

(a) Der Angestellte wird seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft spätestens nach Ablauf der
Probezeit beantragen.
(b) Der Name des Angestellten wird nach seiner Zulassung und nach Ablauf der Probezeit auf
dem Praxisschild, den Drucksachen und den Stempeln der Sozietät ergänzt werden. Ein
Hinweis auf seine Tätigkeit als Angestellter ist aufzunehmen.

Die RAK München hingegen sagt nein:
Zitat:
  • Gilt die Kanzleipflicht auch für angestellte Rechtsanwälte?
    Für einen angestellten Rechtsanwalt gilt die Kanzleipflicht nicht, vielmehr ergibt sein Anstellungsverhältnis zwingend, dass er in eine von einem Arbeitgeber eingerichtete und unterhaltende Kanzlei eingegliedert ist.


Im Vertragsentwurf zu meinem Anstellungsvertrag steht nichts zu dem Thema. Ich frage mich jetzt, ob ich das einfordern soll, um meiner Pflicht aus § 27 BRAO nachzukommen. Dann stellt sich wiederum das Problem, ob man als Scheinsozius gilt und dann die BerufshaftpflichtV nicht mehr gilt. Dann müsste man nach allem was ich gelesen habe eine höhere Versicherung nehmen, nämlich eine, die sich mit den Versicherungssummen der anderen RAe der Kanzlei deckt. Die kostet dann aber vierstellig im Jahr und das müsste ich dann übernehmen.

Eine Lösung könnte sein, dass man auf dem Kanzleischild und Briefbogen explizit Angestellter RA ist. Das habe ich schon öfter gesehen bei Kanzleien. Führt das dann dazu, dass man kein Scheinsozius sein kann und die günstigere Versicherung behalten kann?

Bei der Versicherung bzw. bei deren Vermittlung hat der Makler bei mir angekreuzt, dass ich Angestellter RA bin und nicht auf dem Kanzleischild/Briefbogen stehe. Daraus schließe ich, dass diese Möglichkeit grundsätzlich zulässig und üblich ist. Also muss die Information aus dem DAV Ratgeber doch falsch sein.

Also zusammengefasst:
1. Muss ich als Angestellter auf dem Kanzleischild/Briefbogen sein, wenn ja dann nur mit Hinweis auf Anstellung?
2. Reicht meine Berufshaftpflicht mit Mindestdeckungssumme für 88€ im Jahr aus oder bin dann ggf. unversichert im Schadensfall?
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Nachrichten in diesem Thema
Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von Mosheh - 13.02.2022, 11:48
RE: Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von Egal_ - 18.02.2022, 01:52
RE: Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von GastK - 18.02.2022, 11:18
RE: Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von Lawliet - 18.02.2022, 14:05
RE: Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von guga - 18.02.2022, 15:11
RE: Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von Egal_ - 18.02.2022, 22:05
RE: Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von GastMK - 19.02.2022, 08:57
RE: Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von Gast2580 - 16.09.2023, 14:56
RE: Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von guga - 16.09.2023, 22:32
RE: Hilfe: Kanzleipflicht und Berufshaftpflichtversicherung als Angestellter RA - von Frankfurter Kranz - 16.09.2023, 16:43


 

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